Wettspielordnung

1. Spielbedingungen
Alle Wettspiele werden nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) und der gültigen Spiel- und Wettspielordnung des Deutschen Golfverbandes e.V., nach der Wettspielordnung und den Platzregeln des Golfclub Heidelberg-Lobenfeld e.V. sowie den am Spieltag evtl. geltenden Sonderregelungen, welche an der Informationstafel angeschlagen sind, ausgetragen.
2. Ausschreibung
A. Die vom Club für die Saison geplanten Wettspiele werden in einem Turnierkalender und auf der Homepage veröffentlicht. B. Für Einzelheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung, die vor Wettspielbeginn am schwarzen Brett angeschlagen wird, verbindlich. Aus der speziellen Ausschreibung geht hervor: Bezeichnung und Spielform des Wettspiels, Spielbedingungen unter Zugrundelegung der Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. und dem DGV-Vorgabensystem, Bekanntgabe der für das Wettspiel zu nutzenden Abschläge, Art der Vorgabe und Hinweis auf Vorgabewirksamkeit, Teilnahmevoraussetzungen und höchste Stammvorgabe der Teilnehmer, Höchst- und Mindestzahl der Teilnehmer, Termin und Frist des Wettspiels, verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort der Meldung, Nenngeld, Preise, Beendigung des Wettspiels sowie Zeitpunkt der Siegerehrung, Spielleitung, Änderungsvorbehalt.
3. Nennliste
A. Gleichzeitig mit der Ausschreibung hängt am schwarzen Brett eine Nennliste aus, in die sich Club-mitglieder und sonstige Bewerber mit Name und Vorname eintragen. Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen zudem ihren Heimatclub und ihre aktuelle DGV-Stammvorgabe ein. Meldungen können auch schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder per Internet an das Sekretariat erfolgen. Mit der Anmeldung erklärt sich der Turnierteilnehmer einverstanden, dass sein Name auf den Start- und Ergebnislisten am schwarzen Brett und im Internet veröffentlicht wird.
B. Für Wettspiele im Rahmen von Sponsoren-, Kunden- oder Einladungsturnieren kann ein gesondertes Meldeverfahren gelten.
C. Meldungen, die nach dem in der speziellen Ausschreibung zum Wettspiel festgelegten Meldeschluss bzw. nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl eingehen, werden auf einer Warteliste in der Reihenfolge nach ihrem Eingang verwaltet. Der Spielleitung obliegt es, bei Absagen aus dem regulären Teilnehmerfeld Personen der Warteliste in die Startliste aufzunehmen.
4. Startliste
Nach Meldeschluss wird durch die Wettspielleitung eine Startliste erstellt, aus der folgendes hervorgeht: Name und DGV-Spielvorgabe aller Bewerber, Zusammenstellung der Spielgruppen (Die Spielleitung behält es sich vor, Wünsche der Bewerber bei der Zusammenstellung u.U. zu berücksichtigen), genaue Startzeiten für alle Bewerber, Abschlag bei Kanonenstart, die Mitglieder der Wettspielleitung.
5. Teilnehmer
Jeder Wettspielteilnehmer (Bewerber) ist verantwortlich für: Das Entrichten des Nenngelds vor Wettspielbeginn, welches auch bei Nichtteilnahme, insofern die Bewerbung nicht vor Meldeschluss zurückgezogen wurde, fällig wird. Die Richtigkeit der Eintragungen auf seiner Zählkarte (Vorgabe und Spielergebnis). Das genaue Einhalten seiner Startzeit. Das eigenhändige Abgeben seiner Zählkarte.
6. Zählkarte
Die persönliche Zählkarte muss vor Turnierbeginn vom Bewerber im Clubsekretariat abgeholt und nach Beendigung der Runde nach Regel 6-6 dort wieder abgegeben werden. Die Karte gilt als abgegeben, wenn der Spieler das Sekretariat verlassen hat.
7. Startverspätung
Sollte aus einer Spielgruppe nur ein Spieler zur Startzeit anwesend sein, so rückt der 1. Spieler aus der nachfolgenden Gruppe in diese Spielgruppe auf.
8. Zähler
Der Zähler wird von der Spielleitung festgelegt. Ist der festgelegte Zähler nicht anwesend, so legen die Spieler der Spielgruppe einen neuen Zähler fest.
9. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung ihre Position im Spielablauf verloren, wird wie folgt verfahren: Die Spielergruppe wird ermahnt und aufgefordert, schneller zu spielen bzw. den Anschluss an die davor spielende Spielergruppe wieder herzustellen. Wird keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt bzw. kein Anschluss gefunden, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort eine „Zeitnahme“ für jeden einzelnen Spieler vorgenommen wird. Überschreitet dabei der Spieler, der zuerst spielen muss, die Zeit von 50 sec. bzw. der zweite, dritte oder vierte Spieler die Zeit von 40 sec. nach Beginn der Zeitnahme, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen. Die Zeitnahme beginnt jeweils in dem Augenblick, in dem der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe wäre.
Strafe für Verstoß im Lochspiel:
1. Verstoß - Lochverlust; 2. Verstoß - Lochverlust; bei anschließendem Verstoß - Disqualifikation
Strafe für Verstoß im Zählspiel:
1. Verstoß - 1 Schlag; 2. Verstoß - 2 Schläge; bei anschließendem Verstoß – Disqualifikation
10. Wettspielleitung
1. Die Wettspielleitung ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele. 2. Im Zuge dieser Aufgabe kann sie: den Platz ganz oder teilweise für Nichtteilnehmer am Wettspiel sperren, über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Wettspielen entscheiden, Änderungen in der Zusammenstellung von Spielgruppen vornehmen, alle sonstigen Maßnahmen für einen geregelten Ablauf des Wettspiels ergreifen. 3. Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis dieser Wettspielordnung erleiden. Weiterhin ist die Wettspielleitung nicht für Schäden verantwortlich, die dem Bewerber durch Blitzschlag entstehen können (Regel 6-8).
11. Regelentscheidungen durch Spielleitung
Die Spielleitung entscheidet über strittige Fälle nach Regel 34-3. Einsprüche müssen bis spätestens 20 Minuten nachdem der letzte Wettspielteilnehmer das letzte zu spielende Grün verlassen hat, eingebracht werden. Davon ausgenommen sind Einsprüche nach Regel 34-1.
12. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung zu Regel 6-8b)
Signale für Spielunterbrechung: Sofortige Unterbrechung des Spiels wegen Gefahr: ein langer Signalton. Sonstige Unterbrechung des Spiels: drei kurze Signaltöne. Wiederaufnahme des Spiels: zwei kurze Signaltöne, wiederholt.
13. Ergebnisse
Bei gleichen Ergebnissen entscheiden die besseren neun Löcher, die nach dem Vorgabenverteilungs-schlüssel 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 ausgewählt werden. Bei erneuter Gleichheit entscheiden die sechs Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, dann die drei Löcher mit den Vorga-benverteilungsschlüsseln 1, 18, 3 und schließlich das Loch mit der Vorgabenverteilung 1. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Bei Meisterschaften erfolgt bei gleichen Ergebnissen für das erste Brutto ein „sudden death“. Hierzu wird Loch 9 gespielt, falls erforderlich mehrmals.
14. Übungsflächen
Als Übungsflächen gemäß Regel 33-2c sind definiert: das Puttinggrün unterhalb des Clubhauses (oberhalb von Grün 18), das Puttinggrün nahe Abschlag 1, das Übungsgelände am Biddersbacher Hof, die Driving Range, das Übungsgelände oberhalb der Driving Range, der 6-Loch-Kurzplatz.
15. Ergebnisliste
Unmittelbar nach der Siegerehrung eines Wettspiels wird eine Gesamtergebnisliste für einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden am schwarzen Brett veröffentlicht.
16. Preise
Jeder Bewerber kann nur einen Preis gewinnen. Es gilt die Regelung Brutto vor Netto (strenge Auslegung). Sonderwertungen sind davon ausgenommen. Die Vergabe der Preise erfolgt während der Ergebnisbekanntgabe nach jedem Wettspiel. Die Preise werden nur an die anwesenden Gewinner (ausgenommen Sonderwertungen) vergeben. Bleiben Gewinner der offiziellen Ergebnisbekanntgabe und Preisverteilung fern, so gilt ihr Anspruch als aufgegeben. Es liegt in der Entscheidung der Spielleitung, ob der Preis an den Nächstplatzierten weitergereicht wird.
17. Vorbehaltsvermerk
Individuelle Regelungen der speziellen Ausschreibung haben vor den Regelungen der Wettspielordnung Vorrang.
18. Vorgabe- und Regelausschuss
Delle Krause, Hermann Wenz, Tobias Venturini
Der Vorstand
Golfclub Heidelberg-Lobenfeld e.V.