Allgemeine Haus- und Spielordnung

1. Platzsperre
An Wettspieltagen ist der 18-Loch Platz gemäß den bekannt gegebenen Sperrzeiten für nicht am Wettspiel beteiligte Golfspieler gesperrt. Sperrzeiten werden in geeigneter Weise an der Informationstafel sowie auf der Homepage veröffentlicht.

2. Privatwettspiele und Gruppen
Alle bei der Clubleitung angemeldeten Privatwettspiele und Gruppen haben die Berechtigung, innerhalb der zugeteilten Startzeiten mit allen Teilnehmern abzuspielen und erhalten einen angemessenen störungsfreien Spielverlauf.

3. Platzrecht
Grundsätzlich hat das schnellere Spiel Vorrang. Es wird davon ausgegangen, dass ein Zweiballspiel das Durchspielrecht gegenüber Dreiball- und Vierballspielen ausübt. Einzelspieler müssen sich so verhalten, dass sie kein anderes Spiel stören. Bei Startzeitenvergabe haben Einzelspieler kein Spielrecht bzw. müssen sich einer Spielergruppe anschließen. An Wochenenden und Feiertagen haben Vierball- und Dreiballspieler Vorrecht, wenn sie ihren Platz in der Runde behaupten und das Spiel nicht verzögern (max. 4½ Stunden). Mehr als 4 Spieler in einem Flight sind grundsätzlich nicht erlaubt.

4. Durchspielen
Folgt einer Partie eine andere in kurzem Abstand, so hat die vordere Partie sie sofort durchspielen zu lassen, falls a) die hintere Partie sichtlich schneller spielt und die vordere Partie den Anschluss nach vorne mit mehr als einer Spielbahnlänge (Par 4) Abstand verloren hat oder b) die vordere Partie einen Ball zu suchen beginnt.

5. Abspielen vom 10. Abschlag
Am 10. Abschlag kann die Runde nur begonnen werden, wenn die 9. Spielbahn gänzlich frei ist und Spieler, die sich auf der regulären Runde befinden, dadurch nicht behindert werden. Das Gleiche gilt für das Weiterspielen von Partien, die nach 9 Löchern das Spiel unterbrochen haben.

6. Extra Day Scores – vorgabenwirksame Privatrunden
Extra Day Scores können generell nur von Clubmitgliedern des Golfclubs Heidelberg-Lobenfeld e.V. gespielt werden. Der Zähler muss mindestens DGV-Stammvorgabe 36,0 oder besser haben und vom Spielausschuss des Clubs anerkannt sein. Die Spielerin / der Spieler muss sich zuvor im Clubsekretariat registrieren lassen und 10,00 Euro Nenngebühr bezahlen. Die Zählkarte ist nach einer EDS-Runde unverzüglich im Sekretariat einzureichen. Ist das Sekretariat nicht geöffnet, muss die Zählkarte sofort nach dem Spiel in den Clubbriefkasten geworfen werden. Für EDS-Runden gelten die Regularien des DGV-Vorgabensystems (Abschnitt 4, Pt. 17, 17.1 – 17.6). Eine vorgabenwirksame Privatrunde hat kein Vorrecht auf dem Golfplatz.

7. Zügiges Golfspielen
Um allen Golfspielern ein ungehindertes Golfspielen zu ermöglichen, wird um zügiges Spielen gebeten. Spielverzögerungen sind zu unterlassen. Das Abkürzen der Runde ist erlaubt, wenn Spieler, die sich auf der regulären Runde befinden, dadurch nicht behindert werden. Eine Spielrunde (zu viert) über 18 Löcher soll keinesfalls mehr als 4½ Stunden in Anspruch nehmen.

8. Platzpflege
Spuren in Bunkern sind sorgfältig zu beseitigen, ausgeschlagene Divots sind zurückzulegen und anzu-drücken. Eine auf dem Grün verursachte Pitchmarke muss sofort sauber ausgebessert werden. Caddiewagen dürfen nicht über Grüns, Vorgrüns, Abschläge oder durch das Hard Rough gezogen werden.

Cart Regeln
Zur Schonung des Platzes bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten: 1. Fahren Sie nur im Semirough, 2. Umfahren Sie die Grüns und Abschläge bitte weiträumig, 3. Benutzen Sie bitte die befestigten Wege, 4. Vermeiden Sie bei starker Nässe das Befahren der stark betroffenen Zonen (Reifenspuren).

Puttinggrün
Am Puttinggrün auf dem oberen Übungsgelände ist nur Putten erlaubt. Am Puttinggrün vor dem Clubhaus ist nur Putten oder Chippen erlaubt. Es ist im Besonderen beim Chippen darauf zu achten, dass keine Pitchmarken entstehen.

9. Probeschwünge
Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes durch Herausschlagen von Grasnarben zu vermeiden. Probeschläge auf den Abschlägen sind zu unterlassen. An Par 3-Löchern sollte der Ball beim Abschlagen aufgeteet werden.

10. Sicherheitsmaßnahmen
Kinder unter 10 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener bzw. mit Clubmitgliedern auf dem Golfplatz aufhalten.

11. Hunde
Auf dem Golfplatz und im Clubhaus sind Hunde nicht erlaubt. Im Bereich des Clubhauses und auf dem Wanderweg um den Golfplatz müssen Hunde angeleint bleiben.

12. Bekleidung
Auf dem Golfgelände und auf der Drivingrange ist angemessene Bekleidung zu tragen. Nicht zugelassen sind das Tragen von Hemden ohne Kragen und Ärmel, Blusen mit Spaghettiträgern, Leggins, Jogginganzügen oder kurzen Shorts (Bermuda-Shorts sind erlaubt). Zur Siegerehrung ist das Tragen von sportlich eleganter Kleidung angebracht.

13. Platzkontrolle
Den Anordnungen der Platzaufsicht (Spielführer, Mitglieder der Wettspielleitung oder Sportausschuss, Clubmanager, Greenkeeper und Golflehrer) ist Folge zu leisten.

14. Benutzung der Anlagen und Einrichtungen, Haftung
Die Benutzung der gesamten Anlage und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden, die dem Benutzer entstehen, ist ausgeschlossen. Greenfeegäste haben über eine Privathaftpflichtversicherung zu verfügen.

Der Vorstand
Golfclub Heidelberg-Lobenfeld e.V.